Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine tritt am 1.1.2016 in Kraft

Das im Juni 2014 bereits unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sollte ursprünglich bereits am 01.09.2014 in Kraft treten. Aufgrund der besonderen Situation der Ukraine - Auseinandersetzung mit der Russischen Föderation sowie daraus resultierende Embargobestimmungen - wurde die Anwendung auf den 01.01.2016 verschoben - Beschluss 2014/691/EU des Rates vom 20.09.2014.

 

Die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 321 am 03.12.2015 veröffentlicht.


Die Publikation der Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits zum 01.01.2016 finden Sie unter dem nebenstehenden Link.

 

Im Vorfeld dieser verschobenen Anwendung des FTA´s wurde der vereinbarte Zollabbau einseitig (autonom) seitens der EU bereits in der ersten Stufe zum 1.1.2015 umgesetzt. Der offizielle Titel dieses Assoziierungs-/Freihandelsabkommens lautet "DCFTA - Deep and Comprehensive Free Trade Area".


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