Die seit Oktober 2012 laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Vietnam betreffend die Vereinbarung eines Free-Trade-Agreements (FTA) sind aufgrund der erreichten politischen Einigung ein wesentliches Stück vorangekommen. Vietnamesische (Ursprungs)Waren werden heute bei ihrer Einfuhr im klassischen Präferenzsystem für Entwicklungsländer begünstigt. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens werden die meisten Restzölle, die aktuell noch zu zahlen sind, entfallen. Gleichsam fallen beim Import von EU-(Ursprungs)Waren in Vietnam, die heute keiner präferenzierten Begünstigung unterliegen, die Einfuhrzölle ebenfalls größtenteils weg!
Auch der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse wird den beiderseitigen Warenaustausch deutlich vereinfachen und forcieren.
Nachdem der wesentliche Teil des Freihandelsabkommens ausgehandelt ist, werden die letzten offenen Punkte - so zumindest die Planung auf beiden Seiten, die seitens der EU-Handelskommissarin Malmström und dem vietnamesischen Minister für Industrie und Handel Vu Huy Hoang bestätigt worden ist - im Herbst 2015 verhandelt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wird der Text des Abkommens formuliert – incl. des Ursprungsprotokolls und der Be-/Verarbeitungsliste -, womit der gesetzgeberische Prozess angestoßen wird.
Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens ist (nach vorsichtiger Einschätzung) dann vielleicht in 2016 zu rechnen, was einen reibungslosen Verlauf aller noch ausstehenden Arbeiten - auch im gesetzgeberischen Bereich - voraussetzt!
Vietnam ist heute ein anerkanntes Entwicklungsland (OBC), in dessen Rahmen einfuhrseitig Zollpräferenzen für Ursprungswaren bei Vorlage eines UZ Form A oder einer adäquaten Ursprungserklärung eingeräumt werden. Aufgrund bestehender warenspezifischer Sensibilitäten im APS bleiben allerdings für diverse Waren Restzölle übrig, die bei der Einfuhr zu zahlen sind. Bei Exporten von Waren aus der EU sind in Vietnam die regulären Drittlandszölle durch den Importeur zu zahlen, da die APS-Präferenz nur einseitig wirkt.
Mit Inkrafttreten des FTA`s geht folgender Zollabbau einher:
Was die präferenzursprungsrechtlichen Be-/Verarbeitungslisten betrifft, so sollten diese nicht wesentlich von den Regelungen im Abkommen zwischen der EU und Südkorea abweichen, denn die EU plant eine einheitliche Regelung mit den ASEAN-Ländern, in der eine Kumulierung vorgesehen ist. Zu den 10 ASEAN-Ländern (Association of Southeast Asian Nations) gehören: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
Die Marktöffnung für europäische Waren in Vietnam ist außerdem ganz wesentlich vom Abbau der sog. nichttarifären Handelshemmnisse abhängig; im Bereich der Normung zeigt Vietnam deutliche Bemühungen, internationale Standards anzuerkennen - ISO-Normen. Was die verbraucherschutzrelevante Warenkennzeichnung „Made in“ angeht, so wird „Made in EU“ akzeptiert werden, natürlich auch weiterhin die klassische „Made in Germany (...)“ Kennzeichnung.
Europäische/deutsche Firmen können sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, dies allerdings beschränkt auf
Für europäische Dienstleister eröffnen sich ebenfalls neue Betätigungsfelder u.a. in den Bereichen Umweltschutz, Post- und Expressdienstleistungen, Telekommunikation, Banken, Versicherungen und Seetransport.