Geldwäschegesetz - Drittländer mit hohem Risiko

Die Informationsberichte "High-Risk Jurisdiction subject to a Call for Action" und "Jurisdiction under Increased Monitoring" (Stand: Juni 2022) der FATF (Regelungen der Financial Action Task Force) wurden veröffentlicht und die Liste der Staaten mit strategischen Mängeln aktualisiert - Stand Juni 2022.

 

Diese Hinweise sind im Außenwirtschaftsverkehr zu beachten!

 


Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) hat der Verpflichtete zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn ein höheres Risiko vorliegt. Ein höheres Risiko liegt gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG insbesondere dann vor, wenn es sich bei einem Vertragspartner des Verpflichteten oder bei einem wirtschaftlich Berechtigten um eine natürliche oder juristische Person handelt, die in einem von der Europäischen Kommission nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelten Drittland mit hohem Risiko niedergelassen ist. Hierzu hat die Europäische Kommission in den Delegierten Verordnungen (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016, (EU) 2018/105 vom 27.10.2017, (EU) 2018/212 vom 13.12.2017, (EU) 2018/1476 vom 27.07.2018, (EU) 2020/855 vom 07.05.2020, (EU) 2021/37 vom 07.12.2020 und (EU) 2022/229 vom 07.01.2022 insgesamt 25 Drittländer mit höherem Risiko benannt - u.a. Jordanien, Marokko und die Philippinen.

 

Regelungen der Financial Action Task Force (FATF)

 

 

In den jeweils aktuellen Informationsberichten der FATF "High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action" (vormals "FATF Public Statement") und "Jurisdictions under Increased Monitoring" (vormals "Informationsbericht") werden insgesamt 25 Staaten mit strategischen Mängeln eingestuft - u.a. Albanien, Gibraltar, Panama, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.

 

Nationale Risikoanalyse

 

 

Daneben wurde im Rahmen der Nationalen Risikoanalyse - aufgrund der engen Einbindung des deutschen Finanz- und Nichtfinanzsektors in den weltweiten Wirtschaftskreislauf - der Crossborder-Geldwäschebedrohung große Bedeutung zugemessen und diese zwischen Deutschland und 33 Ländern (bzw. Territorien) bewertet. Für Deutschland wurde ausweislich der Anlage 4 zur Nationalen Risikoanalyse die Geldwäschebedrohung insbesondere hinsichtlich der Länder

 

  • China,
  • Türkei,
  • Russland,
  • Karibische Inseln (Cayman Islands, British Virgin Islands, Bermuda),
  • Kanalinseln (Guernsey, Jersey) Isle of Man,
  • Zypern und
  • Malta

 

mit einem hohen Risiko bewertet.

 

Quelle:

https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-Informationen/Drittlaender/drittlaender_node.html

 


Zurück