Das Handbuch betreffend „Ausfuhrgenehmigungen - Genehmigungscodierungen - elektronische Abschreibung“ ist mit Stand 01.01.2022 veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen den Hinweis auf Wegfall der Genehmigungspflicht für Impfstoffe/Wirkstoffe sowie in der Textziffer 17 die ergänzenden Hinweise zur Auskunft zur Güterliste (AzG) und zum Nullbescheid/Auskunft zum Außenwirtschaftsrecht (AzA).
Ergänzungen in der Textziffer 17 - SONSTIGE AUßENWIRTSCHAFTSRECHTLICHE CODIERUNGEN BEI DER AUSFUHR
Nullbescheid
3LLD/NB: Bescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf
Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr (keine Verpflichtung zur Anmeldung)
3LLG/AzA: Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Hinweis: Nullbescheid und Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr treffen nur eine Aussage über das konkrete Ausfuhrvorhaben und sind nicht zwingend auf andere/künftige Vorhaben übertragbar.
Auskunft zur Güterliste (keine Verpflichtung zur Anmeldung)
Y901/AzG: nicht von der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Dual-use-VO) und nicht von der Ausfuhrliste erfasste Güter, für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Auskunft zur Güterliste erteilt hat
Hinweis: Die AzG enthält keine Aussagen zur Zulässigkeit eines konkreten Ausfuhrvorhabens. Auch werden im Rahmen des AzG-Verfahrens keine embargorechtlichen Beschränkungen sowie keine verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten nach den Regelungen der Dual-use-VO oder der AWV geprüft.
Quelle: Merkblatt Online-Abschreibung - Fassung Januar 2022 - www.zoll.de