Handbuch zur Codierung von Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen mit Stand 01.10.2021 neu aufgelegt - NEUE Codierung für Ausfuhrgenehmigungen

Das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen, das die Codierungen im Bereich der Exportkontrolle ausweist, die in Ausfuhr(zoll)anmeldungen einzutragen sind, ist in der Version 9.3.1 mit Stand 01.10.2021 neu aufgelegt worden. Die bislang stets verwendeten Genehmigungscodierungen für die Ausfuhr genehmigungspflichtiger dual-use-Güter „X002...“ sind ALLE neu codiert worden!

 


Mit dem Inkrafttreten der neuen dual use-VO (EU) 2021/821 am 09.09.2021 sind in der Folge die Ausfuhrgenehmigungen in Ausfuhr(zoll)anmeldungen neu zu codieren! Hiervon betroffen sind die

 

  • Nationalen Einzel- und Sammelgenehmigungen für die wiederholte vorübergehende Ausfuhr,
  • Allgemeinen Genehmigungen der EU Nr. 001 bis 008 sowie
  • nationale Allgemeine Genehmigungen AGG Nrn. 12 bis 17.

 

Mit der ATLAS-Info 0224/21 vom 28.09.2021 hat die Generalzolldirektion hierauf hingewiesen und die alten und neuen Genehmigungscodierungen gegenübergestellt:

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

 

Im neu aufgelegten „Handbuch zur Codierung von Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen“ werden diese ab dem 01.10.2021 zu verwendenden Codierungen ebenfalls ausgeführt - vgl. unter

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html

 

 


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