INCOTERMS in Zollanmeldungen - 4 Klauseln aus den INCOTERMS 2000 können nicht mehr direkt in ATLAS angemeldet werden

Mit Wirkung vom 01.07.2021 können folgende Lieferbedingungen in ihrer konkreten Codierung nicht mehr direkt in ATLAS angemeldet werden: DAF, DDU, DEQ und DES. Werden diese Klauseln verwendet, sind sie mit „XXX“ - „andere Lieferbedingungen als vorstehend (in der Liste) angegeben“ zu codieren.

 


Bei der Ausfuhr ist im Feld „Lieferbedingung/Text“ und bei der Einfuhr im Feld „Lieferbedingung/INCOTERM“ die verwendete Lieferbedingung mit ihrem vollen Wortlaut anzugeben, z. B. „DDU“ - „Delivered Duty Unpaid“.

 

Quelle: ATLAS-Info 0200/21 vom 05.07.2021 unter www.zoll.de

 


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