Mit Wirkung vom 01.07.2021 können folgende Lieferbedingungen in ihrer konkreten Codierung nicht mehr direkt in ATLAS angemeldet werden: DAF, DDU, DEQ und DES. Werden diese Klauseln verwendet, sind sie mit „XXX“ - „andere Lieferbedingungen als vorstehend (in der Liste) angegeben“ zu codieren.
Bei der Ausfuhr ist im Feld „Lieferbedingung/Text“ und bei der Einfuhr im Feld „Lieferbedingung/INCOTERM“ die verwendete Lieferbedingung mit ihrem vollen Wortlaut anzugeben, z. B. „DDU“ - „Delivered Duty Unpaid“.
Quelle: ATLAS-Info 0200/21 vom 05.07.2021 unter www.zoll.de