Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 01.05.2016 - Fundstellen der einzelnen Rechtsgrundlagen

Am 01.05.2016 tritt der Zollkodex der Europäischen Union / Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Das neue Zollrecht besteht aus 4 Rechtsnormen – Unionszollkodex (UZK), Durchführungs-Verordnung zum UZK, Delegierte-Verordnung sowie einem Übergangsrechtsakt für den Zeitraum vom 01.05.2016 bis zum 31.12.2020 in Form einer weiteren Delegierten-Verordnung.

 

Diese Fundstellen sind an folgenden Stellen veröffentlicht worden:


Veröffentlichung und Fundstellen der einzelnen Rechtsakte

 


 

 

  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/341 DER KOMMISSION vom 17.12.2015

    zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

    Amtsblatt der EU Nr. L 69 vom 15.03.2016

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.069.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2016:069:TOC

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