Am 01.05.2016 tritt der Zollkodex der Europäischen Union / Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Das neue Zollrecht besteht aus 4 Rechtsnormen – Unionszollkodex (UZK), Durchführungs-Verordnung zum UZK, Delegierte-Verordnung sowie einem Übergangsrechtsakt für den Zeitraum vom 01.05.2016 bis zum 31.12.2020 in Form einer weiteren Delegierten-Verordnung.
Diese Fundstellen sind an folgenden Stellen veröffentlicht worden:
Veröffentlichung und Fundstellen der einzelnen Rechtsakte