Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft soll in das Unionszollrecht aufgenommen werden

Die EU beabsichtigt, Entscheidungen über verbindliche ZollWertAuskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften aufzunehmen. Neben den verbindlichen (Zoll)Tarifauskünften (vZTA) und den verbindlichen Ursprungsauskünften (vUA) wären dies die dritten verbindlichen Aussagen, die ebenfalls in der existierenden EBTI-Datenbank inhaltlich für die Allgemeinheit zugänglichen werden sollen - so zumindest die Planung.

 


Dieses weitere verbindliche Auskunftsinstrument - Umsetzung in Form einer Delegierten Verordnung zur Ergänzung von Art. 35 Unionszollkodex (UZK) - soll Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten und die Einhaltung und Einheitlichkeit der Zollwertermittlung fördern, was den Wirtschaftsbeteiligten, den Zollbehörden und den finanziellen Interessen der EU zugutekommen wird.

 

Das Vorhaben steht im Einklang mit den internationalen Standards für Vorabauskünfte für Zollzwecke und soll auch Änderungen der Zollförmlichkeiten und -anmeldungen, insbesondere betreffend leer zurückgesandte Packmittel, umfassen.

 

Quelle: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13262-Entscheidungen-uber-verbindliche-Zollwertauskunfte-Aufnahme-in-das-EU-Recht-und-Vereinfachung-der-Zollformlichkeiten_de 


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