Kleinbetragsrechnungen können rückwirkend zum 1.1.2017 bis zu einem Betrag von 250,00 € ausgestellt werden

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II - BEG II) zugestimmt. Damit wurde die in § 33 UStDV fixierte Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 € auf nunmehr 250,00 € angehoben. Diese bereits am 30.03.2017 vom Bundestag verabschiedete Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.


Damit hat der Gesetzgeber einen Vereinfachungseffekt vor allem bei Barumsätzen, im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie bei Abrechnungen durch Automaten geschaffen, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute kommt.

Im ursprünglichen Referentenentwurf war nur eine Erhöhung auf 200,00 € vorgesehen; der Betrag wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dann letztendlich auf 250,00 € erhöht.


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