Kombinierte Nomenklatur für 2019 erschienen - nur geringfügige (Ver)Änderungen zum Jahreswechsel

Die Kombinierte Nomenklatur, die Weiterentwicklung des Harmonisierten Systems (HS) in der Europäischen Union, ist für das Jahr 2019 erschienen - Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.

 

Die in der KN aufgeführten achtstelligen Positionen sind in Deutschland identisch mit den statistischen Warennummern, die bei Erstellen der Ausfuhr(zoll)anmeldung oder für die Intrahandelsstatistik verwendet werden.


Um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik, die Erfüllung internationaler Verpflichtungen, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen und die Notwendigkeit einer Angleichung oder Präzisierung des Wortlauts zu berücksichtigen und auch die Datenlieferanten zu entlasten, hat die Kommission der Europäischen Union zum 1. Januar 2019 einige Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beschlossen.

 

Gegenüber der KN 2018 wurden 6 Warennummern in die KN 2019 neu aufgenommen. Ihnen stehen Streichungen von ebenfalls 6 KN-Unterpositionen gegenüber.

 

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 - KN für 2019 - wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 273 am 31.10.2018 -

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2018:273:TOC



Die insgesamt 6 neuen KN-Unterpositionen betreffen die folgenden Tarifbereiche:

 

  • 0308 3080       Quallen, andere
                            Hier ist die bisherige Unterteilung „lebend, frisch oder gekühlt“ entfallen
                            - jetzt einzureihen unter „andere“
  • 0809 9010       Schrittweise Senkung der Zollsätze für frische Bananen
                            - bis 31.12.2018: 117 €/to Nettogewicht
                            - ab 01.01.2019: 114 €/to Nettogewicht
                            -- Präferenzkontingent (091834) mit Zollsatz 70 €/to vom 01.01. - 31.12.2019
  • 2710 1250       Flugbenzin mit einem Bleigehalt von mehr als 0,013 g/l
  • 8443 13           Bogenoffsetdruckmaschinen
                            nunmehr weitere Unterteilung „neu, für ein Format von...“

    8443 1332       53 x 75 cm oder weniger
    8443 1334       mehr als 53 x 75 cm bis 75 x 107 cm
    8443 1338       mehr als 75 x 107 cm

                            Hinweis: Bis zum 31.12.2018 werden diese Unterteilung bezogen auf ein
                            Format von „... x 74“ bzw. 74 x ...“ cm

Zurück