Kombinierte Nomenklatur für 2021 erschienen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif mit Wirkung vom 01.01.2021 geändert. Die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) ersetzt damit die Fassung aus 2020.


Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 361 vom 30.10.2020 veröffentlicht.

 

Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2021 im Überblick:

 

  • schrittweise Senkung der Zollsätze für Waren, die unter das Übereinkommen in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) fallen, wie im Beschluss (EU) 2016/971 des Rates vorgeschrieben

    Neue Unterpositionen werden eingeführt für die Überwachung bestimmter Waren wie beispielsweise „rote Koralle“ in Kapitel 5, „roter Phosphor“ in Kapitel 28, „Eukalyptusholz“ in Kapitel 44 und „Stahllaminierungen“ in Kapitel 85
  • Ferner ist es erforderlich, die Einreihung einiger Stoffe in der Liste internationaler Freinamen für pharmazeutische Stoffe in Anhang I Teil III (Anhänge zum Zolltarif) Anhang 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und in der Liste der pharmazeutischen Zwischenprodukte in Anhang I Teil III (Anhänge zum Zolltarif) Anhang 6 der genannten Verordnung zu ändern.
  • In Anhang I Teil III (Anhänge zum Zolltarif) Anhang 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte der Stoff „1,1,1-Trifluorethan (HFKW-143a)“ statt in den TARIC-Code 2903 39 29 25 in den TARIC-Code 2903 39 24 90 eingereiht werden.

Die KN 2021 umfasst weiterhin insgesamt 21 Abschnitte, aufgeteilt in 99 Kapitel, wobei das Kapitel 77 inhaltlich nicht belegt ist (für eine mögliche spätere Verwendung im Harmonisierten System freigehalten).

Wichtiger Hinweis für die Durchsicht der 1.063 Seiten umfassenden KN 2021:

„★“ kennzeichnet neue Codenummern

„■“ kennzeichnet Codenummern des Vorjahres (2020), jedoch mit anderem Inhalt (in 2021)


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