Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif mit Wirkung vom 01.01.2021 geändert. Die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) ersetzt damit die Fassung aus 2020.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 wird Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 361 vom 30.10.2020 veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2021 im Überblick:
Die KN 2021 umfasst weiterhin insgesamt 21 Abschnitte, aufgeteilt in 99 Kapitel, wobei das Kapitel 77 inhaltlich nicht belegt ist (für eine mögliche spätere Verwendung im Harmonisierten System freigehalten).
Wichtiger Hinweis für die Durchsicht der 1.063 Seiten umfassenden KN 2021:
„★“ kennzeichnet neue Codenummern
„■“ kennzeichnet Codenummern des Vorjahres (2020), jedoch mit anderem Inhalt (in 2021)