Kombinierte Nomenklatur (KN) 2024 - (Ver)Änderungen
In der Kombinierten Nomenklatur 2024 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 vom 26. September 2023, vgl. auch unsere News vom 30.10.2023 - sind nach einer ersten Durchsicht insgesamt 23 neue Unterpositionen aufgenommen worden, die 8 Positionen betreffen.
Die 23 neu aufgenommenen Unterpositionen in der KN (im Vergleich zur KN 2023) sind durch die Aufnahme neuer/weiterer Untergliederungen begründet:
Folgende Positionen sind betroffen:
- 0803 9011 - Bananen
0803 9019
- 2002 1011 - Tomaten
2002 1019
2002 9020
2002 9041
2002 9049
2002 9080
- 3915 1010 - Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
3915 1020
3915 9020
3915 9070
- 5007 2060 - Gewebe aus Seide, buntgewebt
- 5603 1420 - Vliesstoffe
5603 1480
5603 9420
5603 9480
- 7019 6210 - Glasfasern, Abfälle und Ausschuss
7019 6290
- 9013 8040 - Passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische
9013 8080 Elemente,für die Telekommunikation
- 9401 9920 - Sitzmöbel - Teile von Sitzen von der für Kfz verwendeten Art
9401 9980
Hinweis: Aufstellung ohne Gewähr für die Vollständigkeit!
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