Die seitens der Euroaeischen Union getroffenen Maßnahmen aufgrund der Eingliederung der autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol in die russische Foederation (Krim-Embargo) wurden um ein weiteres Jahr verlaengert bis zum 23.06.2025.
Angesichts der ernsten Lage und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Foederation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Voelkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder gegen das humanitaere Voelkerrecht verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Folglich sollte der Beschluss 2014/386/GASP bis zum 23. Juni 2025 verlaengert werden:
BESCHLUSS (GASP) 2024/1709 DES RATES vom 17. Juni 2024
zur Aenderung des Beschlusses 2014/386/GASP ueber restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion - ABl EU Reihe L vom 18.06.2024