Krim-Embargo um ein weiteres Jahr bis zum 23.06.2026 verlängert

Die EU hat die Sanktionen im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland um ein weiteres Jahr bis zum 23.06.2026 verlängert. Die Aufrechterhaltung der restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Halbinsel Krim und der Stadt Sewastopol erscheint weiterhin als erforderlich.

 

Daraus resultiert ein weitgehendes Ein- und Ausfuhrverbot von Waren und Gütern in diese bzw. aus dieser Region.

 


Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1204 vom 16.06.2025 (Amtsblatt der EU L 2025/1204 vom 17.06.2025) wurde der ursprüngliche Beschluss 2014/386/GASP verlängert.

 


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