Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022 veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat den „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022 veröffentlicht. Die 24. Auflage berücksichtigt den Stand der (Rechts)Vorschriften ab dem 01.01.2022.

 

Wichtig: Es sind weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) zur Intrahandelsstatistik zu melden.

 

Für Meldung zur Verkehrsrichtung Versendung (Export in andere Mitgliedstaaten) sind ab dem 01.01.2022 die beiden neuen Erhebungselemente „USt-ID-Nr. des Käufers“ sowie das nichtpräferentielle „Ursprungsland“ zu melden.

 


Eine aktuelle elektronische Fassung dieses Leitfadens kann über folgende Internet-Adresse abgerufen werden: https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/doc/Intrahandel_Leitfaden.pdf.

 

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik enthält grundsätzlich alle Informationen und Schlüsselnummern (außer für das Feld der Warennummer), die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen notwendig sind. Dies wird innerhalb dieses Leitfadens am Beispiel der Online-Formularanmeldung dargestellt. Dabei werden die Begriffe „Versendung“ als Synonym für Warenexporte in andere EU-Mitgliedstaaten und „Eingang“ für Warenimporte aus anderen EU- Mitgliedstaaten verwendet.

 

Die Warennummern sind dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zu entnehmen, welches über den Verlagspartner des Statistischen Bundesamts Reguvis erworben werden kann. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes können sowohl das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik als auch die Kombinierte Nomenklatur kostenlos im PDF-Format heruntergeladen werden. Des Weiteren stellt das Statistische Bundesamt für die Online-Recherche der Warennummern eine neue Warennummer-Suchmaschine zur Verfügung. Die entsprechenden Informationen können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.destatis.de/warenverzeichnis.

 

Aufgrund der Neufassung europäischer sowie nationaler Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik (Basisverordnung (EU) 2019/2152, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, AHStatG vom 14.06.2021 und AHStatDV vom 07.07.2021) sind in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten die Angabe der Um- satzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat und das Ursprungsland der exportierten Ware ab Bezugsmonat Januar 2022 verpflichtend anzugeben. Ebenfalls ist ab Bezugsmonat Januar 2022 die neue Liste der Arten des Geschäfts nach Anhang I Teil C Tabelle 1 der DVO (EU) 2020/1197 anzuwenden, welche die bisherigen Listen im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 bzw. im Anhang III der Verordnung (EU) 1982/2004 ersetzt.

 

Weitere Informationen zu den Änderungen in der Außenhandelsstatistik in 2022 können über folgende Internet-Adresse abgerufen werden:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/aenderungen-2022.html.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden - Vorbemerkung zur 24. Auflage des Leitfadens

 


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