In der Schweiz ist ab dem 1.1.2016 in jeder Einfuhr(zoll)anmeldung die Unternehmens-Identifikationsnummer des Importeurs anzugeben. Daher ist es empfehlenswert, diese UID-Nr. beim Kunden/Warenempfänger/ Importeur zu erfragen und in die (Handels)Rechnung mit aufzunehmen. Die UID entspricht der EORI-Nr. in der EU.
Die Angabe der UID-Nr. ist erforderlich
Die UID ist in den Zollanmeldungen wie folgt anzugeben (Beispiel): CHE123456789
Die vom 2. September 2015 datierte Änderung der Verordnung über die Statistik des Außenhandels vom 12. Oktober 2011 führt nunmehr in
Artikel 6 „Empfänger, Importeur, Exporteur“ aus:
(1) Die Einfuhrzollanmeldung hat den Namen des Empfängers, die Unternehmens-
Identifikationsnummer und seine Adresse mit der Postleitzahl und, sofern es sich
beim Empfänger und beim Importeur um zwei verschiedene Personen handelt, den
Namen, die Unternehmens-Identifikationsnummer und die Adresse des Importeurs
zu enthalten. Empfänger ist diejenige natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz
oder Sitz im Zollinland, der die Ware zugeführt wird. Importeur ist, wer die
Ware ins Zollinland einführt oder auf seine Rechnung einführen lässt.
(2) Die Ausfuhrzollanmeldung hat den Namen des Exporteurs, die Unternehmens-
Identifikationsnummer und seine Adresse mit der Postleitzahl zu enthalten. Exporteur
ist, wer die Ware ins Ausland sendet oder auf seine Rechnung oder auf Rechnung
des im Ausland wohnhaften Erwerbers senden lässt.
Abhängig vom gewählten INCOTERM bei Ein- oder Ausfuhr kann diese Verpflichtung auch dem außerhalb der Schweiz ansässigen Vertragspartner übergehen. In das Abfertigungsverfahren eingebundene Dienstleister (Spediteure) sind entsprechend zu informieren - vgl. vorstehenden Tipp betreffend die Aufnahme der UID in die (Handels)Rechnung.
Geschäftspartner in Liechtenstein verfügen über identische UID´s, ebenfalls mit dem Präfix CHE.