Die Liste der Zollkontingente, die ab dem 01.01.2026 zur Verfügung stehen, wurde veröffentlicht mit der Verordnung (EU) 2025/2614 vom 12.12.2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren – Amtsblatt der EU Reihe L 2025/2614 vom 22.12.2025.
Zollkontingente sind mengenmäßige Zollbefreiungen, die im System des sog. Windhundverfahrens – first come, first serve – auf EU-Ebene genutzt und zugeteilt werden.
Um eine ausreichende Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in unzureichenden Mengen hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Erzeugnissen und Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2283 des Rates autonome Zollkontingente der Union (im Folgenden „Kontingente“) eröffnet. Unter die Kontingente fallende Erzeugnisse und Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.
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Da die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2033 und 09.2034 zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaftsbeteiligten in der Union nicht mehr ausreichen, wird die Bezeichnung der Waren mit diesen laufenden Nummern geändert. Zudem werden die TARIC-Codes der Waren mit diesen laufenden Nummern geändert. |
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In Bezug auf das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2728 hat sich die Einreihung des entsprechenden Erzeugnisses in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“) geändert. Daher wird der geltende KN-Code für dieses Kontingent angepasst. |
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Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit einer bestimmten gewerblichen Ware zu gewährleisten, wird die Menge des Kontingents mit der laufenden Nummer 09.2551 erhöht. |
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Die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2010, 09.2017, 09.2025, 09.2027, 09.2029 und 09.2031 wurden zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten eröffnet. Dieser Zeitraum wird verlängert und die betreffenden Kontingentsmengen werden jährlich angepasst, da die Beibehaltung dieser Kontingente nach wie vor im Interesse der Union liegt. |
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Das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2551 wird nur für einen Zeitraum von sechs Monaten eröffnet, um der potenziellen Entwicklung der Herstellung dieser Waren in der Union Rechnung zu tragen. |
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Da es nicht mehr im Interesse der Union liegt, die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2742, 09.2583, 09.2024, 09.2858, 09.2686, 09.2676, 09.2698, 09.2832, 09.2644, 09.2795, 09.2835 und 09.2736 aufrechtzuerhalten, werden diese Kontingente geschlossen.
Die Details können der Verordnung (EU) 2025/2614 vom 12.12.2025 entnommen werden.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502614 |