Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen ist in der ab dem 01.01.2026 geltenden Fassung veröffentlicht worden. Der Titel II Abschnitt II Kapitel 1 zu den Förmlichkeiten im Versandverfahren wurde in Gänze überarbeitet.
Die Versandanmeldung kann auch als Vorabanmeldung verwendet werden. In diesem Fall enthält sie die Sicherheitsdaten beim Ausgang (Daten der ASumA/EXS). Bei den dafür relevanten Datenelementen wird in diesem Kapitel jeweils auf Titel IV Abschnitt I verwiesen. Weitere Erläuterungen sind beim Datenelement „11 07 000 000 - Sicherheit“ aufgeführt. Eine Versandanmeldung kann in Deutschland keine Sicherheitsdaten für den Eingang (Daten der summarischen Eingangsanmeldung - ENS) enthalten. Diese Möglichkeit wurde in Deutschland nicht umgesetzt – sog. Opt-Out-Land.
Alle am Versandverfahren teilnehmenden Länder und Gebiete sind in Anhang 1C gelistet. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten partizipieren Andorra und San Marino am Unionsversandverfahren T1/T2.
Durch die Erweiterung der Teilnehmerländer am Gemeinsamen Versandverfahren partizipieren nunmehr neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (zzgl. Andorra und San Marino) die folgenden 12 Nicht-EU-Länder: