Merkblatt zu Zollanmeldungen in der Fassung 2026 neu aufgelegt

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen ist in der ab dem 01.01.2026 geltenden Fassung veröffentlicht worden. Der Titel II Abschnitt II Kapitel 1 zu den Förmlichkeiten im Versandverfahren wurde in Gänze überarbeitet.


Die Versandanmeldung kann auch als Vorabanmeldung verwendet werden. In diesem Fall enthält sie die Sicherheitsdaten beim Ausgang (Daten der ASumA/EXS). Bei den dafür relevanten Datenelementen wird in diesem Kapitel jeweils auf Titel IV Abschnitt I verwiesen. Weitere Erläuterungen sind beim Datenelement „11 07 000 000 - Sicherheit“ aufgeführt. Eine Versandanmeldung kann in Deutschland keine Sicherheitsdaten für den Eingang (Daten der summarischen Eingangsanmeldung - ENS) enthalten. Diese Möglichkeit wurde in Deutschland nicht umgesetzt – sog. Opt-Out-Land.

 

Alle am Versandverfahren teilnehmenden Länder und Gebiete sind in Anhang 1C gelistet. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten partizipieren Andorra und San Marino am Unionsversandverfahren T1/T2.

 

Durch die Erweiterung der Teilnehmerländer am Gemeinsamen Versandverfahren partizipieren nunmehr neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (zzgl. Andorra und San Marino) die folgenden 12 Nicht-EU-Länder:

 

  • Georgien (seit 01.02.2025)
  • Island
  • Liechtenstein
  • Moldau (seit 01.11.2025)
  • Montenegro (seit 01.11.2025)
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vereinigtes Königreich

  

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/mb_zu_zollanmeldungen.pdf?__blob=publicationFile&v=5


Zurück