Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2023 - erschienen

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ ist in der Version 2023. Hierin sind weitere Anmeldedetails skizziert.

 


Vorbemerkung zur Ausgabe 2023:

 

Zum 6. März 2021 wurden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA werden in einem fortlaufenden Prozess evaluiert.

 

Die Abschnitte I und II des Titels II

Abschnitt I  - Förmlichkeiten bei der Versendung/Ausfuhr

Abschnitt II - Förmlichkeiten beim Versand

wurden in der Ausgabe 2021 neugefasst.

 

Der Titel II Abschnitt III - Förmlichkeiten bei dem Eingang/der Einfuhr

wurde nunmehr auch an die Struktur der Anhang B UZK-DA/IA angepasst, weil ab dem 1. Januar 2023 auch hinsichtlich der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in die aktive Veredelung, die Endverwendung, die vorübergehende Verwendung und das Zolllagerverfahren dieser anzuwenden ist.

 

 

Der Einfuhrbereich erhält nun auch genauso eine neue Struktur ohne die bisherigen Vordruckfeld-Nummern wie zuvor schon der Ausfuhr- und der Versandbereich.

 

Einfuhr in 2022 (referenziert auf das Feld 31 des Einheitspapiers):

Unter Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen, die so genau sein muss, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die Einreihung der Ware in den Zolltarif möglich sind.

 

Einfuhr in 2023:

  

Datenelement 18 05 000 000 - Warenbezeichnung
  

Es ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware anzumelden, die so genau sein muss, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die Einreihung der Ware in den Zolltarif möglich sind

 

Ausfuhr in 2022:

  

Datenelement 18 05 000 000 - Warenbezeichnung

  

Es ist die übliche Handelsbezeichnung der Waren anzugeben.

 

Es wurde zudem ein separates Kapitel für Zollanmeldungen für Sendungen mit geringem Wert aufgenommen.

=> ATLAS-IMPOST
     - Sendungen mit geringem Wert/Sachwert bis 150,00 €
     - Geschenksendung von privat an privat mit Sachwert bis 45,00 €

 

Im Titel IV - Summarische Ein- und Ausgangsanmeldung sowie Wiederausfuhrmitteilung

wurde die Umsetzung von ICS 2 Release 2 berücksichtigt. Hierfür wurden die Datenanforderungen gemäß Anhang B UZK-DA für summarische Eingangsanmeldungen im Luftverkehr (einschließlich Expressgutsendungen und Postsendungen) und Ankunftsmeldungen dargestellt.

 

Im Titel V - Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung wurde insbesondere ein Hinweis zur Warenbezeichnung aufgenommen, wenn die Anmeldung in ATLAS-SumA nur die Gestellungsmitteilung und nicht die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung darstellt.

 

 

Zusätzlich sind die komplexeren Vorgaben für die summarischen Anmeldungen integriert. 

 

Weitere redaktionelle Änderungen und Aktualisierungen sowie die Hinweise zu den Veränderungen im Luftverkehr ab März 2023 sind angepasst.

 

Die Veränderungen werden zu Beginn des Merkblattes kurz vorgestellt und sind dann im Inhalt wieder durch kursive Schrift leichter erkennbar.

 

Das "Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2023" kann auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung heruntergeladen werden.

 


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