Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen - Abfrage der persönlichen Steuer-ID-Nummer ausgesetzt

Die Angabe der persönlichen Steuer-ID-Nr. in den Fragekatalogen zur Neubewertung zollrechtlicher Bestandsbewilligungen oder Neuanträgen hat zu erheblichen Vorbehalten bei den betroffenen Personenkreisen geführt. Daraufhin hat die Zollverwaltung die Angabe dieser ID-Nr. auf den Personenkreis reduziert, dem eine zollrechtliche/-relevante Entscheidungsbefugnis obliegt.

 

Am 14.09.2017 hat die deutsche Zollverwaltung die Abfrage der Steuer-ID-Nummern ausgesetzt und die entsprechenden Fragenkataloge neu gefasst. Zwischenzeitlich ist der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit der Frage kontaktiert worden, ob die Abfrage derartiger Steuerdaten mit europäischem Recht vereinbar ist.


In unserer Mitteilung vom 14.08.2017 betreffend die „Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen - Zoll reagiert auf Vorbehalte zur Angabe der Steuer-ID-Nummer“ haben wir bereits die erste Reaktion der Zollverwaltung auf die Vorbehalte beschrieben, die seitens der Wirtschaft angebracht worden sind.

 

Die unter www.zoll.de - Fachmeldungen am 14.09. veröffentlichte Mitteilung lautet:

 

„Neubewertung von Bewilligungen - Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer

 

Die Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird im Rahmen der Neubewertung und bei Neuanträgen zur Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst ausgesetzt. Die Fragenkataloge wurden entsprechend angepasst. Es ist auch weiterhin möglich, die alten Versionen der Fragenkataloge zu nutzen und hierbei auf die Angabe der Steuer-ID zu verzichten.“

 

Nach Aussagen der Verwaltung wird der ursprünglich angedachte Abgleich mit den Daten der zuständigen Finanzämter betreffend die steuerliche Zuverlässigkeit des in den Fragebögen zur Selbstbewertung ausgeführten Personenkreises auch dann nicht vorgenommen, wenn die entsprechenden ID-Nummern bereits mitgeteilt worden sind.

 

Damit bleibt allerdings die Frage ungeklärt, wie lange diese Abfragen ausgesetzt bleiben oder ob die Idee einer derartigen Überprüfung insgesamt verworfen wird.

 

Die aktuellen Fassungen der Fragenkataloge finden Sie unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Neubewertung-zollrechtlicher-Bewilligungen/Mitwirkungspflichten_Fragenkataloge/mitwirkungspflichten_fragenkataloge_node.html.

 


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