Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen 2022 erschienen

Die Ausgabe „Merkblatt zu Zollanmeldungen ... 2022“ ist zollseitig neu aufgelegt worden und ersetzt zum 01.01.2022 die Fassung/Ausgabe 2021. In dieser Ausgabe erfolgten insbesondere Anpassungen aufgrund neuer außenhandelsstatistischer Regelungen wie auch die Änderung der Codes für die Art des Geschäfts im Anhang 3. Damit gelten ab dem 15.01.2022 betreffend die Schlüssel/Codierungen der Geschäftsarten dieselben Codes wie für die Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik.

 


Das neue Merkblatt 2022 ist im Internetauftritt der Zollverwaltung zu finden - www.zoll.de in der Rubrik „Formulare und Merkblätter“.

 

Während die neuen Codierungen der Geschäftsarten im Bereich der Intrahandelsstatistik ab Januar 2022 zu berücksichtigen sind und damit erstmals in der Intrastat-Meldung Anfang Februar 2022 meldetechnisch umzusetzen sind (monatliche Meldung Januar 2022 bis spätestens 14. Februar einzureichen), sind die neuen Schlüsselnummern in Zollanmeldungen erst ab dem 15.01.2022 zu verwenden. Diesbezüglich führt die ATLAS-Info 0232/21 vom 13.10.2021 aus:

 

„Für den Einfuhrbereich gelten folgende Besonderheiten:

 

Alle im ATLAS­System vorliegenden Objekte, die bis zum 14.01.2022 (23:59 Uhr) noch nicht (mindestens) entgegengenommen oder angenommen worden sind (EZA­FV, EZA­AV) oder noch nicht vom Teilnehmer oder durch einen Benutzer bestätigt worden sind (ZvG (EZA­FV, EZA­AV)), sind zu korrigieren, nicht anzunehmen oder zurückzugeben.“

 


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