Die deutsche Zollverwaltung hat das „Merkblatt registrierter Ausführer (REX)“ mit Stand 25.01.2021 aktualisiert. Hierin wird insbesondere auch die aktuelle Situation für den präferentiellen Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (UK) im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens thematisiert.
Für die Abgabe einer präferentiellen Ursprungserklärung bzw. einer Erklärung zum Ursprung für Werte über 6.000 € ist die Registrierung zum REX für folgende Präferenzabkommen der EU vorgesehen:
Die Registrierung zum REX ist beim zuständigen Hauptzollamt mit dem Antrag 0442 zu beantragen.
Die daraufhin zugeteilte Registriernummer, die in die Ursprungserklärung/Erklärung zum Ursprung für Sendungen mit Warenwerten > 6.000 € einzutragen ist, ist wie folgt aufgebaut:
DEREX00009999
DE = Deutschland
REX = Registrierter Exporteur
0000 = Dienststellenschlüssel Hauptzollamt
9999 = Fortlaufende (Registrier)Nummer