Rumänien und Bulgarien sind zum 31.03.2024 dem Schengen-Raum beigetreten

Ab dem 31. März 2024 werden die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Rumänien und Bulgarien sowie zu den übrigen 27 Schengen-Staaten aufgehoben - Schengen-Besitzstand. Im Land- und Eisenbahnverkehr hingegen finden weiterhin Personenkontrolle statt. Ein Termin für die Umsetzung im Ladverkehr ist somit noch offen.

 


Mit dem Beschluss (EU) 2024/210 des Rates vom 3012.2023 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Bulgarien und in Rumänien wurde die Aufhebung der Personenkontrollen nur im Luft- und Seeverkehr zum 31.03.2024 festgelegt.

 

Zu den nunmehr 29 Schengen-Ländern zählen nunmehr 25 EU-Staaten sowie die vier EFTA-Länder: Königreich Belgien, Tschechische Republik, Königreich Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Republik Estland, Hellenischen Republik (Griechenland), Königreich Spanien, Französische Republik, Republik Kroatien, Italienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Republik Finnland, Königreich Schweden, Rumänien, Bulgarien sowie Island, Fürstentum Liechtenstein, Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

 


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