Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.04.2024 in einem neuen Hinweis die Problematik der Umgehung des Russland-Embargos thematisiert. Im Mittelpunkt dieses Hinweises steht die (Be)Lieferung durch ausländische Tochterunternehmen. Hierin wird auch skizziert, wie EU-ansässige Muttergesellschaften hierin eingebunden sein könn(t)en.
Den vollständigen Hinweis des BMWK finden Sie unter folgendem Link: