Russland Embargo-Verordnung 833/2014 verlängert bis zum 31.01.2019

Die seitens der Europäischen Union mit der VO (EU) Nr. 833/2014 gegenüber der Russischen Föderation verhängten restriktiven Maßnahmen wurden bis zum 31.01.2019 verlängert. Diese Entscheidung haben die EU-Staats- und Regierungschefs auf Ihrem Gipfel am 29.06.2018 beschlossen.


Mit der seit Juli 2014 geltenden Embargoverordnung wurden sowohl Ausfuhrbeschränkungen als auch Ausfuhrverbote im Waffenbereich, für dual use-Güter im Zusammenhang mit der Erdölexploration nördlich des Polarkreises in Tiefen unter 150 m sowie diverse Handelsbeschränkungen mit bestimmten russischen Mischempfängern und anderen Personen ausgesprochen.

 

Vor dem Hintergrund der Annexion der Halbinsel Krim und der Stadt Sewastopol reagiert die EU mit der weiteren Verlängerung des Embargos um 6 Monate auf die Nichtbeachtung der Minsker Friedensvereinbarung seitens Russlands.

 

Der Beschluss (GASP) 2018/964 vom 05.07.2018 formuliert die weiteren Details.


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