Die Verordnung betreffend restriktive Maßnahmen gegenüber Russland (Russland Embargo-Verordnung) - VO (EG) Nr. 833/2014 - ist um weitere 6 Monate bis zum 31.07.2022 verlängert worden. Hintergrund dieser Embargo-Verordnung ist die Nichtbeachtung der Vereinbarung von Minsk betreffend die Unabhängigkeit der Ukraine.
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/52 des Rates vom 13.01.2022 wurde die Russland Embargo-VO verlängert - Amtsblatt der EU Nr. L 9 vom 14.01.2022.
Am 19.03.2015 ist der Europäische Rat übereingekommen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu knüpfen, in dem Bewusstsein, dass die vollständige Umsetzung für den 31. Dezember 2015 vorgesehen war.
Am 12.07.2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1144 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31.01.2022 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können. Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk ist der Rat der Auffassung, dass der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden sollte, damit der Rat ihre Umsetzung einer weiteren Bewertung unterziehen kann.