Technische Veränderungen in Anhang I der dual use-Verordnung (EU) 2021/821 mit Wirkung vom 07.01.2022 zu erwarten

Artikel 3 der (auch neuen) dual use-Verordnung (EU) 2021/821 formuliert eine Ausfuhrgenehmigungspflicht für die in Anhang I erfassten Güter, soweit diese die technischen Parameter erfüllen/erreichen, die in Anhang I definiert werden. Das jährliche technische Upgrade dieses Anhangs I wird nicht wie üblich noch Ende des Jahres 2021 erfolgen, sondern erst im Januar 2022.

 

Hierfür ist derzeit mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU - Reihe L am 06.01.2022 zu rechnen. Die Änderungen greifen dann am Tag nach ihrer Veröffentlichung, somit dann am 07.01.2022.

 


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine vorläufige Übersicht der anstehenden und zu erwartenden Änderungen eingestellt, vgl. https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten_node.html . Vor dem Hintergrund der weltweiten Pandemie sind auch die Ergebnisse aus den Diskussionen der hinter Exportkontrolle stehenden internationalen Überwachungs- und Nichtverbreitungsregime diesmal eher als sehr „übersichtlich“ zu bewerten, da es lediglich (Ver)Änderungen in folgenden Bereichen/Positionen gibt:

 

  • Begriffsdefinition der sog. Superlegierungen“ ( superalloys) überarbeitet
  • Kategorie I – 1C007 und 1C116b
  • Kategorie 2 – 2B228, 2B352 f) 2 und 2D001a
  • Kategorie 4 – 4A102
  • Kategorie 6 – 6A003a4, 6A005d1a1 und 6A005d1d2a

 

Die Details sind dann aus dem Änderungsentwurf selbst ersichtlich.

 


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