Die Ursprungsprotokolle des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln einerseits sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) andererseits sehen eine diagonale Kumulierung zwischen den Vertragsparteien des jeweiligen Übereinkommens vor.
Mit Stand 30.09.2020 wurde eine neue Matrix veröffentlicht, die zeigt, welches Land mit welchem anderen Land kumulieren kann.
Die neue Matrix wurde veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 322/3 vom 30. September 2020 - Mitteilung 2020/C 322/3 der Europäischen Kommission.
Letzte (Ver)Änderung: Georgien (GE) und die Ukraine (UA) wenden die diagonale Kumulierung an seit dem 26.03.2020.