Verwendung nationaler statistischer Warennummern bei Ausfuhr und Versandverfahren

Im Atlas-Ausfuhr-Release 3.0 umfasst die Codeliste CO152 - Datenfeld „Warennummer/Unterposition des Harmonisierten Systems“ - aktuell nicht alle besonderen statistischen Warennummern des Kapitels 99 - Zusammenstellungen verschiedener Waren. Die nachstehend aufgeführten Warennummern können dennoch in Ausfuhr(zoll)anmeldungen angemeldet werden.

 

In Zollversandverfahren hingegen ist die Verwendung dieser national definierten Warennummern des Kapitels 99 nicht möglich.

 


In der ATLAS-Info 366/2022 vom 22.09.2022 sind die 6 statistischen Warennummern aufgeführt, die aktuell nicht in der vorstehenden Codeliste CO152 enthalten sind:

 

  • 9990 29   Zusammenstellungen (Sortimente) von kleinen Mengen von Chemikalien
  • 9990 63   Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen
  • 9990 82   Zusammenstellungen (Sortimente) von Werkzeugen, ausgenommen solche
                    der Warennummern 8205 90 00 und 8206 00 00
  • 9990 87   Zusammenstellungen (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen*
  • 9990 88   Zusammenstellungen (Sortimente) von Luftfahrzeugteilen*
  • 9990 99   Andere Zusammenstellungen*

    * Hinweis: Diese Warennummern dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Statistischen Bundesamts verwendet werden!

 

Der Zoll weist darauf hin, dass voraussichtlich mit dem Wartungsfenster 06 (19. November 2022) eine neue Codeliste "Harmonisiertes System, zzgl. nat. Warennummern" (D0152) für das Release AES 3.0 zur Verfügung gestellt wird. Sie wird die Codeliste „HScode“ (C0152) ersetzen und beinhaltet, neben den Werten der Codeliste „HScode“ (C0152), zusätzlich die oben genannten nationalen Warennummern (6-Steller).

 

Achtung bei Nutzung dieser „Sonder-Warennummern“ in Zoll-Versandverfahren:

 

„Hierbei ist jedoch von Teilnehmern im ATLAS-Versand Release 9.1 zu beachten, dass die Verknüpfung eines Ausfuhrverfahrens mit einem sich anschließenden Versandverfahren bis auf weiteres nicht möglich ist, wenn in dem Ausfuhrvorgang eine der o.g. Warennummern (6- Steller) aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angemeldet worden ist. Diese Warennummern sind international nicht anerkannt und können daher nicht zur Anmeldung von Waren in einem Versandverfahren genutzt werden. Sollte für solche Waren die Eröffnung eines Versandverfahrens im Anschluss an ein Ausfuhrverfahren aus logistischen Gründen in Anspruch genommen werden, ist dies nur möglich, sofern bereits im Rahmen der Ausfuhranmeldung international anerkannte Warennummern (aus der C0152) angegeben werden.“

 

Quelle: ATLAS-Info 366/2022 vom 22.09.2022

 


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