Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern - AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 - werden bis zum 31.03.2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen werden nicht vorgenommen.
Die national über die seitens der EU formulierten Allgemeinen Genehmigungen EU001 bis EU006 in Deutschland nutzbaren Allgemeinen Genehmigungen (AGG´s) werden stets für 12 Monate gültig gestellt. Die Jahresfrist vom 01.04.2015 bis aktuell zum 31.03.2016 läuft bald aus.
Die folgenden AGG´s werden dann um 1 Jahr bis zum 31.03.2017 verlängert:
Die AGG Nr. 9 für bestimmte Grafite wird nicht verlängert, da die Güterlistennummer 0C004 des Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung reduziert wurde und nur noch solche Graphite, die in Kernreaktoren verwendet werden sollen, erfasst sind. Ausfuhrvorhaben mit einem solchen Verwendungszweck sind von der AGG Nr. 9 jedoch ausgeschlossen.
Informationen zur Verlängerung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern - AGG Nrn. 18 bis 27 - erfolgen laut BAFA in Kürze.