Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 hatte die Kommission der Europäischen Union eine vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt.
Diese vorherige Überwachung mittels Überwachungsdokument war bis zum 15. Mai 2020 befristet und wird nicht verlängert.
Quelle. www.zoll.de/Fachmeldungen 15.05.2020