Zollaussetzungen veröffentlicht - Geltung ab 01.01.2023

Die Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren für das Jahr 2023 sind veröffentlicht. Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, können die im Anhang der VO (EU) 2022/2583 aufgeführten Waren daher zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

 

Mit wenigen Ausnahmen gelten diese Zollaussetzungen nicht für Waren mit Ursprung in Russland und in Belarus!

 


Die Verordnung (EU) 2022/2583 vom 19.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 340 vom 30.12.2022.

 

Gemäß Art. 1 Absatz 2 der durch die vorgenannte Verordnung geänderte (Grund)VO (EU) 2021/2278 gelten die Zollaussetzungen mit Ausnahme der beiden nachstehend genannten Ausnahmen nicht für Waren mit Ursprung in Russland bzw. in Belarus:

 

b) Waren mit Ursprung in Belarus: TARIC-Code 2926 9070 24;

c) Waren mit Ursprung in Russland: TARIC-Codes 7608 2089 30 und 8401 3000 20

 


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