Zollkontingente und Zollaussetzungen bieten europäischen Unternehmen die Möglichkeit, Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile, welche in der EU überhaupt nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität oder Menge erhältlich sind, zollfrei in die EU importieren zu können.
Die ab dem 01.01.2019 nutzbaren Kontingente und Aussetzungen sind veröffentlicht.
Zollkontingente - wert- oder mengenmäßig eingeschränkte Zollbegünstigungen
Autonome Zollkontingente - VO (EU) 2018/2070 vom 20.12.2018 für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, vgl. unter
Zollaussetzungen - wert- oder mengenmäßig nicht beschränkte Zollbegünstigungen
Aussetzung der autonomen Zollsätze - VO (EU) 2018/2069 vom 20.12.2018 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren, vgl. unter