Waren der sogenannten gewerblichen Wirtschaft - Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems (HS) - werden bei einer Lieferung in die Türkei stets dann mit einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR. exportiert, wenn sich die Waren im zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Der Vordruck der A.TR. ist ohne Übergangsfrist zum 01.09.2019 dahingehend geändert worden, dass in Feld 4 die Bezeichnung "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" angegeben sein muss.
Die neuen Formulare/Vordrucke sind bei den bekannten Stellen im Handel oder bei den meisten Industrie- und Handelskammern (IHKs) erhältlich.
Die deutsche Zollverwaltung hat in ihrer Nachricht vom 06.09.2019 hierauf wie folgt hingewiesen:
„Ausfuhr: Ausschließliche Verwendung von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. mit geänderter Bezeichnung in Feld 4
Datum: 06.09.2019
Mit Fachmeldung vom 28. Oktober 2016 wurde mitgeteilt, dass bei einem Nachdruck von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut "Europäischen Gemeinschaft" in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien geändert wird und noch vorhandene Restbestände bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden können.
Nach Ablauf der Übergangsfrist sind seit 1. September 2019 für Ausfuhren aus Deutschland in die Türkei zum Nachweis der Freiverkehrseigenschaft nur noch solche Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu verwenden, die in Feld 4 die Bezeichnung "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" enthalten. Dies gilt auch für Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. die in einem vereinfachten Verfahren verwendet werden. Die Verwendung von "alten" Warenverkehrsbescheinigungen kann in der Türkei zur Nichtanerkennung der Bescheinigung führen.
Die Änderung des Wortlautes ist derzeit nur für die Ausfuhr in die Türkei relevant. Nach Mitteilung der türkischen Zollbehörde enthalten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. aus der Türkei in Feld 4 bis zu einer möglichen Änderung weiterhin die ursprüngliche Bezeichnung "ASSOCIATION between the EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY and TURKEY".“
Quelle: www.zoll.de - Fachmeldungen