Zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Sendungen im Fernverkauf unter 150 EURO

Seit dem 01.07.2026 werden für Paketsendungen, die aus Drittländern in die Europäische Union eingeführt werden, pro Zolltarifposition 3 EURO als pauschale Zollbelastung erhoben - Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert im Fernverkaufsbereich/E-Commerce-Sendungen. Mit Wirkung vom 01.11.2026 wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr (Abfertigungspauschale/Union Handling Fee) in Höhe von 2,00 EURO für jede Position der Zollanmeldung erhoben. Codierung in der Zollanmeldung ist „Y126“.


Eine dahingehend formelle Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht noch aus.

 

Aus dem Entwurf für eine DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 21.9.2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2026/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Höhe der Bearbeitungsgebühr der Union:

 

Mit dieser Maßnahme wird die Höhe der Bearbeitungsgebühr der Union festgelegt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr der Union sollte ungefähr den Kosten entsprechen, die durch alle erforderlichen Tätigkeiten im engen Zusammenhang mit der zollamtlichen Überwachung entstehen, wenn im Fernverkauf verkaufte Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Die Bearbeitungsgebühr der Union sollte alle

geschätzten direkt und indirekt durch die Zollabwicklung entstehenden Kosten und mindestens die Kosten im Zusammenhang mit den folgenden von den Zollbehörden ausgeführten Tätigkeiten umfassen: Erhebung, Verarbeitung und Überprüfung der Daten über Vorgänge, Durchführung von Risikoanalysen, Kontrollen, Analysen und Überprüfungen, Bereitstellung der einschlägigen Infrastruktur, einschließlich ihrer Finanzierung, sowie Durchführung von Kontrollen, einschließlich aller von der EU-Zollbehörde in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Grundlage für die Regelung ist Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2026/2108.

 

Höhe der Bearbeitungsgebühr der Union

Die in Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2026/2108 genannte Bearbeitungsgebühr der Union beträgt 2 EUR pro Warenposition.

 

Damit erhöhen sich die Zollgebühren pro Position auf dann 5,00 EURO!


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