Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Aenderungen im Zolltarif - Hoehere Zollsaetze fuer bestimmte Getreidesorten mit Ursprung in Russland und Belarus

Aenderungen im Zolltarif - Hoehere Zollsaetze fuer bestimmte Getreidesorten mit Ursprung in Russland und Belarus12.06.2024

Es müssen geeignete zolltarifliche Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte ausgelaugte Rübenschnitzel und getrocknete Erbsen aus der Russischen Föderation weiterhin zu Bedingungen auf den Unionsmarkt gelangen, die genauso günstig sind wie die Bedingungen, die für derartige Waren mit einem anderen nichtpräferenziellen Ursprung gelten. Gleiches gilt für entsprechende Waren mit Ursprung in Belarus.

 

Beginnend mit Wirkung vom 01.07.2024 werden daher die Zölle für bestimmte Waren aus den beiden vorgenannten Ländern deutlich erhöht.

 

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Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. aus der Tuerkei

Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. aus der Tuerkei12.06.2024

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission können nunmehr alle im Normalverfahren elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten.

 

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Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz - Frist für die Berichtsabgabe verlängert

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz - Frist für die Berichtsabgabe verlängert07.06.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt mit, dass die Frist zur Abgabe der Berichte über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) fallen, verlängert wird. 

 

Die Frist für die Abgabe des Nachhaltigkeitsberichts ist am 31. Mai 2024 abgelaufen. Eine Überschreitung dieser Frist wird jedoch nicht sanktioniert, wenn der Bericht bis zum 31. Dezember 2024 beim BAFA eingereicht wird.

 

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Carnet ATA - Ausstellung für die neuen Partnerstaaten Peru, Saudi-Arabien und Philippinen

Carnet ATA - Ausstellung für die neuen Partnerstaaten Peru, Saudi-Arabien und Philippinen21.05.2024

Das Carnet ATA-System wird seitens der Internationalen Handelskammer (ICC) stetig ausgebaut und um neue Mitgliedstaaten erweitert. Carnets können bereits für die vorübergehende Verwendung von Waren in Peru erteilt werden. Für Saudi-Arabien wird dies ab 01.06.2024 möglich sein. Die Philippinen folgen zum 15.07.2024.

 

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Russland-Embargo - Sanktionsumgehung: Kriegsrelevante Güter gelangen vermehrt von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland

Russland-Embargo - Sanktionsumgehung: Kriegsrelevante Güter gelangen vermehrt von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland15.05.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.04.2024 in einem neuen Hinweis die Problematik der Umgehung des Russland-Embargos thematisiert. Im Mittelpunkt dieses Hinweises steht die (Be)Lieferung durch ausländische Tochterunternehmen. Hierin wird auch skizziert, wie EU-ansässige Muttergesellschaften hierin eingebunden sein könn(t)en.

 

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