Aenderungen im Zolltarif - Hoehere Zollsaetze fuer bestimmte Getreidesorten mit Ursprung in Russland und Belarus12.06.2024
Es müssen geeignete zolltarifliche Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte ausgelaugte Rübenschnitzel und getrocknete Erbsen aus der Russischen Föderation weiterhin zu Bedingungen auf den Unionsmarkt gelangen, die genauso günstig sind wie die Bedingungen, die für derartige Waren mit einem anderen nichtpräferenziellen Ursprung gelten. Gleiches gilt für entsprechende Waren mit Ursprung in Belarus.
Beginnend mit Wirkung vom 01.07.2024 werden daher die Zölle für bestimmte Waren aus den beiden vorgenannten Ländern deutlich erhöht.