Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

02687 - 9271166

info@notz-zoll.de

Crispinus Weg 6
56593 Pleckhausen

Zum Kontaktformular
Ausfuhr und Exportkontrolle - Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen wurde aktualisiert

Ausfuhr und Exportkontrolle - Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen wurde aktualisiert10.10.2025

Die Generalzolldirektion hat das bei der Erstellung von Ausfuhr(zoll)anmeldungen hinsichtlich der anzugebenden Codierungen zu beachtende „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen“ zum 08.10.2025 in der Version 13.9 aktualisiert.

weiterlesen...

Nochmalige Ausweitung der Bereitstellungsverbote im Iran-Embargo mit Wirkung vom 30.09.2025

Nochmalige Ausweitung der Bereitstellungsverbote im Iran-Embargo mit Wirkung vom 30.09.202506.10.2025

Die in Art. 23 Abs. 2 der Iran-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 beschriebenen Bereitstellungsverbote wurden mit der DVO (EU) 2025/1980 vom 29.09.2025 erweitert. Betroffen sind Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen bzw. die mit der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) in Verbindung stehen.

weiterlesen...

Weitere Bereitstellungsverbote im Iran-Embargo mit Wirkung vom 30.09.2025

Weitere Bereitstellungsverbote im Iran-Embargo mit Wirkung vom 30.09.202505.10.2025

Die in Art. 23 Abs. 1 der Iran-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 beschriebenen Bereitstellungsverbote wurden mit der DVO (EU) 2025/1982 vom 29.09.2025 um insgesamt 121 Personen - Unternehmen und Privatpersonen - erweitert.

weiterlesen...

Wiedereinführung des Iran-Embargos mit Wirkung vom 30.09.2025

Wiedereinführung des Iran-Embargos mit Wirkung vom 30.09.202503.10.2025

Der am 14.07.20215 zwischen China, Frankreich, Deutschland, der Russischen Föderation, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten (5+1) mit dem Iran vereinbarten

umfassenden Aktionsplan (J oint Comprehensive Plan of Action - JCPOA) sollte den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms sicherstellen und die umfassende Aufhebung aller Nuklearsanktionen ermöglichen. Damit wurden die meisten Sanktionen des Iran-Embargos ausgesetzt. Da der Iran diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, wurden die Sanktionen zum 30.09.2025 wieder in Kraft gesetzt und inhaltlich erweitert.

weiterlesen...

Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System zum 01.09.2025

Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System zum 01.09.202504.09.2025

Zum 1. September 2025 wird die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert. Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung Ihres Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt:

  • Warenverzeichnisnummer
  • Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU
  • Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden

 

weiterlesen...