Beratung und Service bei komplexen Zollthemen

Sie exportieren oder importieren Waren und Dienstleistungen - Außenhandel ist Ihr umsatzgarantierender Baustein? Dann wissen Sie: Ohne Zoll(abfertigung) geht gar nichts! Weder im Inland, noch im Ausland.

 

Die NotzZoll GmbH unterstützt und berät Sie umfassend in allen den grenzüberschreitenden Handel betreffenden Fragen. Ob Zoll-, Außenwirtschafts-, Ursprungs- oder grenzüberschreitend zu beachtendes Umsatzsteuerrecht - mit unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Unternehmen garantieren wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Planung und Realisierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte.

 

Lassen Sie es uns gemeinsam unternehmen, in dem jeder seine Stärken einbringt. „Zoll ist toll“ - dieses Motto steht bei uns im Vordergrund, stets adressatengerecht und bedürfnisorientiert ausgerichtet. Ob Kleinstunternehmen oder global Player, unsere zu allen Unternehmensgrößen und Branchen zählenden Mandanten schätzen unsere Bemühungen: Ihr Ziel ist unser gemeinsamer Weg!

 

Schauen Sie auf den nächsten Seiten doch einmal bei uns ´rein, was wir in Sachen Zoll und Außenhandel für Sie tun können. Oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

02687 - 9271166

info@notz-zoll.de

Crispinus Weg 6
56593 Pleckhausen

Zum Kontaktformular
Krim-Embargo um ein weiteres Jahr bis zum 23.06.2026 verlängert

Krim-Embargo um ein weiteres Jahr bis zum 23.06.2026 verlängert26.06.2025

Die EU hat die Sanktionen im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland um ein weiteres Jahr bis zum 23.06.2026 verlängert. Die Aufrechterhaltung der restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Halbinsel Krim und der Stadt Sewastopol erscheint weiterhin als erforderlich.

 

Daraus resultiert ein weitgehendes Ein- und Ausfuhrverbot von Waren und Gütern in diese bzw. aus dieser Region.

 

weiterlesen...

Zusatzzölle für bestimmte Waren aus Russland und Belarus ab Juli 2025

Zusatzzölle für bestimmte Waren aus Russland und Belarus ab Juli 202525.06.2025

Bestimmte Waren, die in die Europäische Union eingeführt werden und ihren Ursprung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben bzw. direkt oder indirekt von dort ausgeführt werden, unterliegen ab dem 20.07.2025 einem zusätzlichen Zoll von 50 %, der zusätzlich zum anzuwendenden Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs gilt.

 

Für mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel der Pos. 3102 werden ab dem 01.07.2025 neben einem Wertzoll von 6,5 % zusätzlich 40 EUR/Tonne erhoben. Der Zusatzzoll steigt danach jährlich an.

 

Auf bestimmte mineralische oder chemische Düngemittel aus der Pos. 3105 wird ab dem 01.07.2025 neben einem Wertzoll von 6,5 % zusätzlich 45 EUR/Tonne erhoben - ebenfalls jährlich ansteigend.

 

 

Mit der Verordnung (EU) 2025/1227 vom 17.06.2025 zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden (ABL EU L 2025/1227 vom 20.06.2025) wurden die vorgenannte Zollerhöhungen festgelegt.

 

weiterlesen...

Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Binnenhandel - PoUS-Datenbank ab 01.07.2025 verpflichtend

Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Binnenhandel - PoUS-Datenbank ab 01.07.2025 verpflichtend04.06.2025

Statusnachweise, d.h. der Nachweis, dass sich eine Ware im zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union befindet, sind einerseits erforderlich für Lieferung in Gebiete, die zwar zum EU-Zollgebiet zählen, hingegen aber nicht der Mehrwertsteuersystemrichtlinie unterliegen (Beispiel Kanarische Inseln - T2LF), anderseits immer dann, wenn die Freiverkehrseigenschaft im Binnenhandel nachgewiesen werden muss (T2L).

 

Ab dem 01.07.2025 sind diese Nachweise ausschließlich elektronisch über das System Proof of Union Status - PoUS - zu beantragen.

 

weiterlesen...

Entwaldungsfreie Lieferketten - Sorgfalts- und Meldepflichten treten am 31.12.2025 in Kraft

Entwaldungsfreie Lieferketten - Sorgfalts- und Meldepflichten treten am 31.12.2025 in Kraft04.06.2025

Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung hat im Zeitraum zwischen 1990 und 2020 dazu geführt, dass etwa 10 Prozent der Waldflächen verlorengegangen sind. Die VO (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union, wird am 31.12.2025 in Kraft treten. Damit sind diverse Recherche- und Meldeverpflichtungen für betroffene Unternehmen verbunden.

 

weiterlesen...

Entwaldungsfreie Lieferketten - Länderklassifikationsliste betreffend Sorgfalts- und Meldepflichten veröffentlicht

Entwaldungsfreie Lieferketten - Länderklassifikationsliste betreffend Sorgfalts- und Meldepflichten veröffentlicht04.06.2025

Marktteilnehmer kommen der auferlegten Sorgfaltspflicht nach, in dem sie Maßnahmen zur Risikominimierung anwenden, da nur relevante Rohstoffe und Erzeugnisse im und exportiert bzw. gehandelt werden dürfen, die den Regularien der EU-Entwaldungsverordnung entsprechen. Hier gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenregelung im Warenverkehr mit Partnern, wenn Erzeugnisse ihren Ursprung in Ländern haben, für die nur ein geringes Risiko festgestellt wurde. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Länderklassifikationsliste veröffentlicht.

 

weiterlesen...