Außenwirtschaftsrecht

Handelspolitische Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Während das Zollrecht den Weg für die Ein- und Ausfuhr(zollabfertigung) vorgibt, begleitet das Außenwirtschaftsrecht diesen Weg mit der Fragestellung: Ob und unter welchen Voraussetzungen darf eine Ware ein- bzw. ausgeführt oder eine Dienstleistung erbracht werden.

Wir beraten Sie branchenspezifisch hinsichtlich bestehender Einfuhrgenehmigungspflichten in der Bereichen Eisen und Stahl bzw. Textil. Im Agrarbereich unterstützen wir Sie beim Handling erforderlicher Ein- und Ausfuhrfuhrlizenzen.

Wir prüfen auf Basis Ihrer Firmenkonstellation das Erfordernis der Abgabe bestimmter Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr betreffend Forderungen und Verbindlichkeiten, Unternehmens-beteiligungen oder Zahlungen.

Was die Beratung im Bereich der Exportkontrolle betrifft, verweisen wir auf den nebenstehenden Buton „Exportkontrolle“.


Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
  • Einfuhr

     - Überwachungspflichten für bestimmte Eisen- und Stahlprodukte
     - Überwachungspflichten für bestimmte Aluminiumerzeugnisse
     - Lizenzpflichten im Agrarbereich

  • Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr, z. B. Z 3, Z 4, Z 5, Z 5a betreffend Forderungen, Verbindlichkeiten, Beteiligungen
  • Analyse, Optimierung und Dokumentation von Prozessen