Entwaldungsfreie Lieferketten - Länderklassifikationsliste betreffend Sorgfalts- und Meldepflichten veröffentlicht

Marktteilnehmer kommen der auferlegten Sorgfaltspflicht nach, in dem sie Maßnahmen zur Risikominimierung anwenden, da nur relevante Rohstoffe und Erzeugnisse im und exportiert bzw. gehandelt werden dürfen, die den Regularien der EU-Entwaldungsverordnung entsprechen. Hier gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenregelung im Warenverkehr mit Partnern, wenn Erzeugnisse ihren Ursprung in Ländern haben, für die nur ein geringes Risiko festgestellt wurde. Die EU-Kommission hat eine entsprechende Länderklassifikationsliste veröffentlicht.

 


Eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenregelung gilt nur im Warenverkehr mit Partnern, wenn Erzeugnisse ihren Ursprung in Ländern haben, für die nur ein geringes Risiko festgestellt wurde.

 

Gem. Art. 29 VO (EU) 2023/1115 vom 31.05.2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union nimmt die EU-Kommission eine dahingehende Bewertung bzw. Risikoeinstufung vor.

  

Einteilung in 3 Gruppen:

 

- hoch => großes Ausmaß an Entwaldung/Waldschädigung durch Erweiterung landwirtschaftlicher Flächen

- gering => Entwaldung u. Waldschädigung eher Ausnahme

- normal => kein hohes oder kein geringes Risiko

 

Das Bewertungssystem klassifiziert Länder nach dem Risikograd der Erzeugung von Rohstoffen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen und nicht entwaldungsfrei sind. 

 

https://green-forum.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation/eudr-cooperation-and-partnerships/country-classification-list_en?prefLang=de&etrans=de

 

Hierin sind insgesamt 194 Länder bewertet worden:

 

Insgesamt 4 Länder mit „high risk“ eingestuft:

Belarus
Democratic People's Republic of Korea - Nordkorea

Myanmar

Russian Federation

 

50 Länder mit „standard risk“ eingestuft

 

140 Länder mit „low risk“ eingestuft

 


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