Das Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen sowie die elektronische Abschreibung ist in der Version 13.2 am 20.03.2025 neu aufgelegt worden. Die Anpassungen und Änderungen betreffend vorwiegend die mit dem 16. Sanktionspaket am 24.02.2025 für den Warenverkehr mit Russland fixierten Restriktionen. Betroffen sind allerdings auch einige Negativcodierungen für den Warenverkehr mit Belarus sowie den annektierten Regionen in der Ukraine.
Mit dem 16. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland wurden weitere restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, festgelegt - VO (EU) 2025/395 vom 24.02.2025 zur Änderung der Russland-Embargo-VO (EU) Nr. 833/23014, ABl EU Reihe L vom 24.02.2025.
Neben diversen neu aufgenommenen Codierungen im Genehmigungsbereich für Ausnahmegenehmigungen bezüglich Exporte nach Russland und Belarus wurden auch sog. Negativcodierungen (Y754, Y755, Y756) betreffend die BY-Embargo-VO (EU) Nr. 765/2006 aufgenommen. Die Codes Y766, Y767 und Y871 betreffen Ausnahmen für Exporte in die annektierten Gebiete in der Ukraine. Die Negativcodierungen für Lieferungen auf die Krim (Y881 und Y883) basieren auf Regularien der Krim-Embargo-VO (EU) Nr. 692/2014.
Aber auch für den Bereich der Einfuhr wurden drei neue Codierungen eingepflegt: C121 dokumentiert, dass eingeführte Diamanten nicht in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt wurden. L155 codiert eine Einfuhrgenehmigung für grds. einfuhrverbotenes Flüssiggas aus Russland. L156 codiert eine Einfuhrgenehmigung für grds. einfuhrverbotene in Anhang XXI der RU-Embargo-VO (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Güter aus den HS-Positionen 9026, 9027 und 9031.