IMPOST - Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen in ATLAS ab dem 01.04.2024 verpflichtend für gewerbliche Anmelder

Die seit September 2023 zur Verfügung stehende Plattform für die Anmeldung von Post- und Kuriersendungen (IMPOST) wird für kommerzielle/gewerbliche Anmelder verpflichtend zum 01.04.2024. Private Anmelder können weiterhin freiwillig die Internet-Variante ATLAS-IPK nutzen. Sendungen von geringem Wert können mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.

 


In ihrer Mitteilung vom 05.03.2024 weist die deutsche Zollverwaltung auf folgendes hin:

 

„Seit dem 19. September 2023 steht die neue Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) im Zoll-Portal zur Verfügung. Ab dem 1. April 2024 ist die Nutzung für alle gewerblichen Anmelder aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend. Fortan ist die Abgabe einer mündlichen Zollanmeldung durch gewerbliche Anmelder nicht mehr möglich.

 

Mit der internetbasierten Anwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind oder Dienstleister beauftragt haben. Bei dieser Form der Zollanmeldung wird nur ein spezieller und verringerter Datensatz von den Beteiligten benötigt.

 

Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung „Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Die Registrierung erfolgt im Zoll-Portal mittels eines ELSTER-Zertifikats oder des elektronischen Personalausweises.

 

Hinweis

 

Mit der Einführung der IPK wird der Art. 143a UZK-DA (Durchführungsverordnung des Unionszollkodex) umgesetzt. Danach können Sendungen von geringem Wert mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.

 

Für ATLAS-Teilnehmer steht weiterhin der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung.“

 


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