Aktuelle Situation betreffend die Finanzsanktionen gegenüber der russischen Föderation - Stand 01.03.201503.03.2015
Das Embargo gegenüber der Russischen Föderation (Russland) besteht insgesamt aus 4 Maßnahmen:
1. Restriktive Maßnahmen gegen Russland 3. Maßnahmen angesichts der Bedrohung
der territorialen Unversehrtheit der
- Waffenembargo Ukraine
- Handelsbeschränkungen für bestimmte
dual use-Güter - Finanzsanktionen gegen bestimmte
- Handelsbeschränkungen für Güter zur Personen, Einrichtungen und
Erdöl-/-gasexploration Organisationen
auf Basis der VO (EU) Nr. 833/2014 auf Basis der VO (EU) Nr. 269/2014
2. Maßnahmen aufgrund der Eingliederung 4. Restriktive Maßnahmen angesichts
der autonomen Republik Krim und der der Lage in der Ukraine
Stadt Sewastopol in die Russ. Föderation
- Finanzsanktionen gegen bestimmte
- Einfuhrverbote Personen, Einrichtungen und
- Ausfuhrverbote Organisationen
- Investitionsverbote
auf Basis der VO (EU) Nr. 692/2014 auf Basis der VO (EU) Nr. 208/2014
Die Finanzsanktionen auf Basis der VO (EU) Nr. 208/2014 sind durch die VO (EU) 2015/138 vom 29.01.2015 auf nunmehr 22 ukrainische Personen ausgedehnt worden.
Die Finanzsanktionen auf Basis der VO (EU) Nr. 269/2014 gelten aufgrund des Beschlusses (GASP) 2015/241 des Rates vom 09.02.2015, umgesetzt durch VO (EU) 2015/240 vom 09.02.2015 (Amtsblatt der EU Nr. L 40 vom 16.02.2015), seit dem 16.02.2015 nunmehr gegenüber
- 151 Personen (erweitert um 28 Namen) sowie
- 37 Einrichtungen und Organisationen (erweitert um 9 Einrichtungen).
Diese Personen(kreise) sind im Rahmen der Ausfuhr dahingehend zu beachten, dass mit ihnen keine Geschäfte abgewickelt werden dürfen. Dieser Personenkreis ist daher ähnlich der Sanktionslistenprüfung zu scannen; die Datenbank www.finanz-sanktionsliste.de beinhaltet den gesamten vorgenannten Personenkreis.